Mike Masoner

  beratung // couching // motivation


// Über die Kanzlei

Rechtsanwältin seit 2004, seit 2010 auch Fachanwältin für Verkehrsrecht



Schwerpunkte:

- gesamte Abwicklung von Verkehrsunfällen, Sach- und Personenschäden

- gesamte Abwicklung von Unfällen im EU-Ausland

- Vertretung in Bußgeldangelegenheiten vor Behörden und Gerichten

- Vertretung in allen verkehrsvertragsrechtlichen Angelegenheiten (z.B. Probleme im Zusammenhang mit dem Kfz-(Ver-)Kauf, Gewährleistungsrechte, Leasing-Angelegenheiten

- Vertretung in Verkehrsstrafsachen


"Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die EInschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u.Ä. lösst es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln." (OLG Frankfurt, Urteil vom 01.12.2014, Az.: 22 U 171/13)